- Verpackungsteuer
- Verpackungsteuer,Abfallsteuer, eine in Deutschland erstmals in Kassel 1992 eingeführte kommunale Abgabe, die von Restaurants, Imbissständen usw. auf Einweggeschirr und -besteck aus Pappe und Kunststoff sowie auf Verpackungsmaterial, das beim Verzehr an Ort und Stelle eingesetzt wurde, zu entrichten war. Die Verpackungssteuer, die Ende 1997 in 41 weiteren Städten erhoben wurde, sollte nach den Erklärungen der Kommunen eine Verringerung des anfallenden Mülls bewirken. Ähnliche Verpackungsteuern als Lenkungssteuern gibt es in Europa u. a. in Norwegen, Schweden und Finnland. Mit Urteil vom 7. 5. 1998 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die kommunalen Verpackungsteuern für nichtig, da sie dem bundesrechtlichen Kooperationskonzept des Abfallrechts zuwiderlaufen. Ebenfalls für verfassungswidrig erklärte das BVerfG die landesrechtlichen Abfallabgaben für die Erzeuger von Sondermüll in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hessen und Schleswig-Holstein, da sie im Widerspruch zu den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes stehen.
Universal-Lexikon. 2012.